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Hinweis: Bewerberinnen und Bewerber mit bestandener Erster und Zweiter Staatsprüfung in einem Erweiterungsfach werden unter bestimmten Voraussetzungen bei der Übernahme in den staatlichen Schuldienst besonders berücksichtigt.
Allgemeines s. Kap. 5.7
Mindeststudienzeit: 6 Fachsemester (LPO I § 31 Abs. 2 Satz 1); s. aber Kap. 5.7
Regelstudienzeit: 7 Fachsemester (LPO I § 17)
Höchststudiendauer: 12 Fachsemester (s. LPO I § 35 Abs. 2 Satz 1; Ausnahmen im Fall einer Studienerweiterung ebd. Satz 2 und 5), also Anmeldung spätestens Ende des 11. Fachsemesters, damit die Prüfung im Anschluß an die Vorlesungszeit des 12. abgeschlossen wird.
Die LPO I § 51 fordert Kenntnisse (auf dem Niveau von mindestens 3 Jahren aufsteigendem Unterricht mit mindestens der Note "ausreichend" im dritten oder einem späteren Jahr) in mindestens zwei Fremdsprachen. Welche Nachweise (vorzulegen bei der Meldung zur Prüfung) im einzelnen anerkannt werden, s. Kap. 10.2. Bei einer Fächerverbindung mit einer beruflichen Fachrichtung wird nur eine Fremdsprache verlangt.
Unabhängig von diesen Nachweisen werden in den Proseminaren zur Epoche
der Neueren Geschichte Englischkenntnisse gefordert und überprüft.
In den Proseminaren zur Alten und Mittelalterlichen Geschichte (auch in
mittelalterlicher Bayerischer Geschichte) sind aus fachlichen Gründen
Grundkenntnisse in Latein erwünscht (s. Kap.
5.4 "Sprachkenntnisse"). Zu den Möglichkeiten, Lateinkenntnisse zu
erwerben bzw. aufzufrischen, s. Kap.5.4.
Von der Lateinklausur in den Proseminaren für Alte Geschichte und
Mittelalterliche Geschichte können Sie befreit werden.
Folgende fachwissenschaftliche Lehrveranstaltungen müssen durch einen Schein nachgewiesen werden (ZwPO § 24, StO § 26.8.1):
Folgende fachwissenschaftliche Lehrveranstaltungen sollen nach der Studienordnung (§ 26.8.1) im Laufe des Grundstudiums belegt werden (Mindestzahl, Nachweis im Studienbuch):
Folgende fachdidaktische Lehrveranstaltung muß durch einen Schein nachgewiesen werden:
Es findet keine Zwischenprüfung statt.
Die Empfehlungen für Aufbau und zeitliche Planung des Grundstudiums in Kap. 5.5c sind auch für Sie von Interesse; Sie dürfen aber die Ausführungen zur Zwischenprüfung außer acht lassen.
Folgende fachwissenschaftliche Lehrveranstaltungen müssen durch einen Schein nachgewiesen werden:
Folgende fachwissenschaftliche Lehrveranstaltungen sollen nach der Studienordnung (§ 26.8.2) belegt werden (Mindestzahl, Nachweis im Studienbuch):
Folgende fachdidaktische Lehrveranstaltung muß durch einen Schein nachgewiesen werden:
Folgende fachdidaktische Lehrveranstaltungen sollen nach der Studienordnung (§ 26.8.2) belegt werden (Nachweis im Studienbuch):
Studierende für ein Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen haben mindestens folgende Praktika abzuleisten:
Für die Organisation der Praktika an Grund- und Hauptschulen ist das Praktikumsamt für die Lehrämter an Grund-, Haupt- und Sonderschulen, Leopoldstr. 13, 80802 München, Zi. 1407 (Tel. 2180/5287 oder 5293), zuständig. Dort erfolgt die Einschreibung und die Zuweisung der Schulen. Achten Sie auf die dort ausgehängten Termine und Listen der Praktikumsschulen!
Praktika der Studierenden für ein Lehramt an der Grundschule bzw. Hauptschule werden von der Abteilung für Didaktik der Geschichte betreut.
Für die Durchführung der Praktika an Realschulen sind die
Praktikumsämter bei den jeweiligen Ministerialbeauftragten für die
Realschulen zuständig.
Die Anmeldeformulare und ein Merkblatt
für die Realschulpraktika sind bei der Abteilung für die Didaktik der
Geschichte sowie in der Zentralen Studienberatung oder über das Internet
(www.realschule.bayern.de) erhältlich. Die Einschreibung und die Zuweisung
der betreffenden Schulen erfolgt beim zuständigen Praktikumsamt (Adressen
auf dem Merkblatt). Für die Blockpraktika müssen Sie sich spätestens 4
Wochen vor dem geplanten Antritt einschreiben, für das studienbegleitende
fachdidaktische Praktikum im Fach Geschichte zu Beginn des dem Praktikum
vorangehenden Semesters.
Die Bescheinigungsformulare und Merkblätter
für das Betriebs- und das Orientierungspraktikum sind bei der Abteilung
für die Didaktik der Geschichte oder über das Internet zugänglich (http://geschichte.uni-muenchen.de/leitfaden/www.stmuk.bayern.de).
Am Ende des Hauptstudiums ist in einem der Unterrichtsfächer (aber nicht in einem Erweiterungsfach, s. LPO I § 30 Abs.1 Satz 3) oder im Bereich des erziehungswissenschaftlichen Studiums eine schriftliche Hausarbeit anzufertigen. Nach der 9. Änderung der LPO I kann das Thema sich auch auf zwei der Fächer der gewählten Fächerverbindung oder ein Fach und die Erziehungswissenschaften beziehen. Das Thema soll spätestens ein Jahr vor der Meldung zur Prüfung mit einer Prüferin/einem Prüfer festgelegt werden (wer dafür in Frage kommt, entnehmen Sie der Liste, die im Glaskasten im Ausgang zum Salinenhof hängt). Für die Bearbeitung ist ein Zeitraum von 4 Monaten vorgesehen; in Ausnahmefällen kann die Frist auf Antrag um bis zu 3 Monate verlängert werden.
Die Abgabetermine liegen Anfang Februar (für die Prüfung im Herbst) bzw. Anfang August (für die Prüfung im Frühjahr).
Anforderungen:
Abs.2 des § 51 LPO I umschreibt die inhaltlichen Anforderungen für die erste Staatsprüfung. Für alle bayerischen Universitäten sind die schriftlichen Prüfungen gleich; es empfiehlt sich, die Prüfungsthemen der letzten Jahre durchzusehen, um eine Vorstellung von den Anforderungen zu bekommen und die Vorbereitung angemessen planen zu können. Die Themen können an den Abteilungen für Alte und für Mittelalterliche Geschichte oder bei der "Fachschaft Geschichte" eingesehen werden (Adressen s. Kap. 1 bzw. 4.4). Für die mündlichen Prüfungen in den 2 fachwissenschaftlichen Teilgebieten können mit den Prüferinnen/Prüfern Spezialgebiete vereinbart werden (1 pro Teilgebiet, in Fachdidaktik 2); es werden aber auch Fragen darüber hinaus gestellt.
Prüfungsteile:
Die Anmeldung muß bis spätestens Anfang Februar bzw. Anfang
August (Termine angeschlagen an der Außenstelle des Prüfungsamtes, s. Kap.
7.1) erfolgen. Es ist aber ratsam, sich die Anmeldeunterlagen schon
weit früher dort zu holen, weil die Beschaffung einiger Unterlagen
(maßgebliche Auflistung aller benötigten Unterlagen LPO I § 21) einige
Zeit in Anspruch nehmen kann. Bei der Anmeldung müssen Sie auch bereits
angeben, in welchen Teilgebieten Sie die schriftlichen Prüfungen ablegen
wollen und welche mündlichen Prüfungen Sie im ersten und welche im zweiten
Prüfungszeitraum (innerhalb der Frühjahrs- bzw. Herbstprüfungszeit)
ablegen wollen. Sie erhalten dann vom Prüfungsamt die Termine für
die schriftlichen Prüfungen (während der Semesterferien).
Für die mündlichen Prüfungen müssen Sie sich von sich aus im Januar (für die Frühjahrsprüfung) bzw. im Juni (für die Herbstprüfung) anmelden; die Anmeldungen werden im Historischen Seminar von der Abteilung Didaktik der Geschichte koordiniert. Die entsprechenden Anmeldeformulare erhalten Sie im Sekretariat der Abteilung Didaktik (Zi. 409), in der Geschäftsstelle des Historischen Seminars (Zi. 328) oder an der Theke der Bibliothek des Historicums sowie im Internet unter http://www.geschichte.uni-muenchen.de/staatsexamen.shtml. Alle inhaltlichen Fragen sollten Sie schon vor der Anmeldung direkt mit den für die Prüfung gewählten Professorinnen/Professoren besprochen haben.
Hinweis: Wiederholungsmöglichkeiten bei kurzer Studienzeit (so. "Freiversuch")
Wenn Sie die Erste Staatsprüfung spätestens zu dem auf das siebte Hochschulsemester (!) folgenden Prüfungstermin abgelegt haben und nicht bestanden haben, so gilt diese Prüfung auf Ihren Antrag als nicht abgelegt. Haben Sie sie bestanden, so können Sie sie zur Notenverbesserung zweimal wiederholen (LPO I § 13 a).
Aufgrund des Bayerischen Hochschulgesetzes (Art.70c) und der Promotionsordnung der Universität München (§ 4 Abs. 1) ist ein Promotionsstudium im Anschluß an ein Staatsexamen für Grund-, Haupt- oder Realschule nur möglich, wenn dieses mindestens mit der Gesamtnote "gut" bestanden wurde. Zu den zusätzlichen fachlichen Anforderungen vgl. Kap. 9.
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