Krali:
Hat man die Zugangsvoraussetzungen erfüllt, kümmert sich das ISC (www.isc.lmu.de) um die Anerkennung von Leistungen. Hat man z.B.
schon ein abgeschlossenes BWL-Vordiplom (an der FH mit Mindestnotendurchschnitt 1,5), muss man außer Wipäd keine
Grundstudiumsveranstaltungen mehr besuchen. Um sich auch Leistungen aus dem Hauptstudium anerkennen zu lassen, muss man sich das
ISC-Formular (zu finden unter http://www.isc.lmu.de/content/hs/bwl_formulare/bwl_formulare.asp) ausdrucken. Für die ABWL/VWL-Punkte
ist das ISC zuständig. Andere Leistungen z.B. aus der Speziellen BWL können die jeweiligen Lehrstühle durch Unterschrift auf dem
Formular anerkennen. Das Institut für Wirtschaftspädagogik (www.wipaed.bwl.uni-muenchen.de) ist lediglich für die Wipäd-Anerkennungen
zuständig. Außerdem bietet Dipl.-Hdl. Evi Groher eine Studienfachberatung und jeweils zu Semesterbeginn eine Infoveranstaltung für
Quereinsteiger an. Die Studenplanempfehlung für Quereinsteiger sieht 4-5 Semester für das Wipäd-Studium vor.
Tipp: Studiert man bereits ein Fach, in dem man BWL-/VWL-Leistungen erwerben kann (z.B. Politik mit Nebenfach BWL), können diese Scheine
nach Wechsel auf Wipäd gut anerkannt werden!
Achtung: Bitte Änderungen bei Umstellung auf Bachelor/Master lesen!