Was hat es mit dem kfm. Praktikum (48 Wochen) auf sich?
Krali:
Als Abschluss des Wipäd-Studiums bekommt man den Titel "Diplom-Handelslehrer" verliehen. Damit kann man sich für z.B. ähnliche Stellen
wie Betriebswirte in der Wirtschaft bewerben. Um aber an Schulen gehen zu dürfen, also für die Anerkennung des 1. Staatsexamens für das
Lehramt, braucht man ein einjähriges kaufmännisches Praktikum (48 Wochen) oder eine abgeschlossene kfm. Berufsausbildung. Das Praktikum
kann also auch schon während oder erst nach dem Studiums abgeleistet werden und ist weder Studienzulassungsvoraussetzung noch Hindernis
für die Diplomverleihung. Soweit ich weiß müssen 4 Wochen zusammenhängend gearbeitet werden und der verbleibende Praktikumszeitraum
kann z.B. studienbegleitend abgeleistet werden. Die Anerkennung ist Sache des Kultusministeriums, das dazu Auskunft geben kann.
Irene:
Hi, erfahrungsgemäß sind es wenige, die sich mangels Ausbildung überhaupt damit rumschlagen müssen, aber vielleicht interessiert's ja
ein paar dieser Minderheitengruppe :-) Ich habe meine ganz normalen Praktikums- / Werkstudentenzeugnisse (Arbeitszeugnis,
Praktikumsbestätigung) mit einer kurzen Übersicht über die abgeleisteten Tätigkeiten ans Kultusministerium geschickt und um die
Anerkennung gebeten. Einzige Hürde, die vorher nicht bekannt war: die Bestätigungen und Zeugnisse müssen beglaubigt sein. Da ich recht
viele Dokumente hatte, wäre die Beglaubigung recht teuer gewesen. Wenn man Frau Maag vom KuMi darum bittet, kann man auch mal
persönlich vorbeikommen und die Originale vorlegen. Man muss dann keine beglaubigten Dokumente vorlegen und die Überprüfung ging auch
recht schnell. Nachdem das erledigt war, habe ich auch sehr zügig einen Anerkennungsbescheid bekommen - alles halb so wild also :-)