Krali:
Durch ein Urlaubssemester wird die Zählung der Fachsemester angehalten, d.h. Studiendauer und Fristen verlängern sich. Man "verliert"
also nichts, wenn man z.B. ein Semester ins Ausland geht oder Erziehungszeit braucht. Klausuren dürfen in der Zeit nicht geschrieben
werden, Wiederholungen müssen aber geschrieben werden. Die Voraussetzungen sind Krankheit, Auslandsstudium, Fremdsprachenassistent
(Assistant Teacher), Praktikum, freiwilliges Praktikum, Mutterschafts- und Erziehungsurlaub, außergewöhnliche Belastung (durch die
Pflege und Erziehung von Verwandten, für die eine Unterhaltpflicht besteht), sonstige Beurlaubungsgründe oder Krankheit. Das
Urlaubssemester muss von der Studentenkanzlei genehmigt und vom ISC/Prüfungsausschuss bestätigt werden.